Seminarinformationen

Der DRK-Reformtarifvertrag

Den müssen die Betriebsräte unbedingt kennen ...
DRK-Tarif

Seminarinhalt

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Der Tarifvertrag des Bayerischen Roten Kreuzes weicht in vielen Bereichen von den typischen Tarifverträgen in Rettungsdienst und Pflege ab. Hinzu kommt die Besonderheit, dass für das BRK das Personalvertretungsgesetz in Bayern Anwendung findet. Daher müssen Personalräte im BRK ganz genau wissen, wo sie wie mitbestimmen können. 


Aus dem Inhalt
  • Zustandekommen des Arbeitsvertrags
  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
  • Arbeitsbereitschaft
  • Überstundenregelung
  • Arbeitszeitkonten
  • Urlaub und Zusatzurlaub
  • Eingruppierung und Sonderformen der Vergütung
  • Kündigung und Beendigung
  • Ausschlussfristen
  • Gestaltungsmöglichkeiten in Betriebsvereinbarungen


Referenten
  • Arbeitsrechtsteam der Rechtsanwälte Spengler & Kollegen


in Zusammenarbeit mit:


  • Richtern der Arbeitsjustiz
  • Erfahrenen Betriebsratskollegen
  • Gewerkschaftssekretären


Das Seminar

Angebot erstellen lassen.

Gerne konzipieren wir Ihnen eine individuelle und auf Ihre Anforderungen optimierte Schulung. Sie könne das Seminar in unserem Seminarzentrum in Würzburg oder als Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb oder ihrem Wunschhotel buchen.



Rechtliche Grundlage

Dieses Seminar vermittelt erforderliches Wissen für die Erfüllung der Aufgaben als Personalvertretung nach:


  • §37 Abs. 6 BetrVG