Seminarinformationen
Der DRK-Reformtarifvertrag
Den müssen die Betriebsräte unbedingt kennen ...
DRK-Tarif
Seminarinhalt

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Der Tarifvertrag des Bayerischen Roten Kreuzes weicht in vielen Bereichen von den typischen Tarifverträgen in Rettungsdienst und Pflege ab. Hinzu kommt die Besonderheit, dass für das BRK das Personalvertretungsgesetz in Bayern Anwendung findet. Daher müssen Personalräte im BRK ganz genau wissen, wo sie wie mitbestimmen können.
Aus dem Inhalt
- Zustandekommen des Arbeitsvertrags
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Arbeitsbereitschaft
- Überstundenregelung
- Arbeitszeitkonten
- Urlaub und Zusatzurlaub
- Eingruppierung und Sonderformen der Vergütung
- Kündigung und Beendigung
- Ausschlussfristen
- Gestaltungsmöglichkeiten in Betriebsvereinbarungen
Referenten
- Arbeitsrechtsteam der Rechtsanwälte Spengler & Kollegen
in Zusammenarbeit mit:
- Richtern der Arbeitsjustiz
- Erfahrenen Betriebsratskollegen
- Gewerkschaftssekretären
Das Seminar
Gerne konzipieren wir Ihnen eine individuelle und auf Ihre Anforderungen optimierte Schulung. Sie könne das Seminar in unserem Seminarzentrum in Würzburg oder als Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb oder ihrem Wunschhotel buchen.
Dieses Seminar vermittelt erforderliches Wissen für die Erfüllung der Aufgaben als Personalvertretung nach:
- §37 Abs. 6 BetrVG