Seminarinformationen

Arbeitsrecht - Modul 1

So gelingt der Einstieg!
BR-AR1 | 06.12. - 08.12.2022 | München | 1199,00 €

Seminarinhalt

Das Arbeitsrecht ist der Kernpunkt für jeden Betriebsrat. In arbeitsrechtlichen Fragen sind Sie oft der erste Ansprechpartner für Ihre KollegInnen. Beginnend vom Arbeitsvertrag, über Arbeitszeit, Vergütung aber auch Kündigung.

Wir bringen Licht in den Paragraphen-Dschungel. In unseren beiden Modulen kriegen Sie von uns das Werkzeug an die Hand um Ihr Amt bestmöglich auszuüben.

Was bedeutet diese Klausel im Arbeitsvertrag? Was ist bei befristeten Arbeitsverträgen zu beachten oder Teilzeit auf Zeit für jedermann? Fragen über Fragen.

 

Auf den Punkt gebracht:

In diesem Kompaktseminar kennen Sie die Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung des Arbeitsrechts. Ihre rechtlichen Fragestellungen werden praxisnah beantwortet und geklärt. Amt!

Denn nur wer die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann erstklassige Betriebsratsarbeit leisten.


Unser Kooperationsseminar mit der WEKA-Akademie!

Aus dem Inhalt

Wichtige arbeitsrechtliche Grundlagen

·        Kernbegriffe und unterschiedliche Gesetze im Arbeitsrecht - wo steht was?

·        Abgrenzung zwischen Arbeitsrecht und BetrVG - die Unterschiede kennen

·        Zunehmende Bedeutung des Europäischen Rechts

Einstellung neuer Mitarbeiter

·        Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers

·        Einfluss des AGG auf das Einstellungsverfahren, sonstige Auswirkungen im Arbeitsverhältnis, Beteiligung des Betriebsrats im Überblick

Arbeitsvertrag und Arbeitsvergütung

·        Formvorschriften und Gestaltung des Arbeitsvertrages

·        Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers - wer haftet bei Verstößen?

·        Probezeit und Wartezeit - Unterschiede und Rechtsfolgen

·        Einfluss des Tarifvertragsrechts auf das Arbeitsverhältnis

·        Formen und Höhe der Arbeitsvergütung, Ansprüche aus betrieblicher Übung

·        Zeugnis und Zeugnissprache

Leiharbeit und Werkvertrag - ist das eine Alternative zur Stammbelegschaft?

·        equal pay - so schützen Sie Leiharbeitnehmer

·        Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung und Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

Weisungsrecht

·        Was darf der Arbeitgeber? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer?

·        Versetzung oder Tätigkeitsänderung - wie sieht es in der Praxis aus?

Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung - Krankheit und Urlaub

·        Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit

·        Urlaubsanspruch: Urlaubsantrag, Gewährung und Urlaubsentgelt, der Urlaubsabgeltungsanspruch

Arbeitszeit

·        Arbeitszeitbegriffe im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz durch das Arbeitszeitgesetz

·        Lage von Arbeitszeit und Pausen, Gesetzlicher Rahmen des ArbZG

·        Überstunden und ihre Vergütung, Dauerbrenner Überstunden ? was muss wann geleistet werden?

·        Dauerbrenner Überstunden - was muss wann geleistet werden?

Das Teilzeitarbeitsverhältnis

·        Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit ? (k)ein Weg zurück?!

·        Brückenteilzeit - Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit

·        Teilzeit in Elternzeit

Das befristete Arbeitsverhältnis

·        Sachgrundbefristungen und sachgrundlose Befristungen, Formvorschriften

·        Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung

·        Direktionsrecht des Arbeitgebers - Aufgabenzuweisung im Tagesgeschäft




Seminargebühr ab 799,-

1.       1199=1

2.       1159=2

3.       1119=3

4.       999=4

5.      799=5+

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt.

Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Zeitlicher Ablauf

3 Tage Intensiv-Seminar, jeweils von 09:00 - 17:00 Uhr


Meldet Euch bei uns an - wir leiten die Anmeldung dann direkt an die WEKA-Akademie weiter!

Referenten

Jörg Leimbach

Dr. Michael Weber

Jochen Schuckmann

Sarah Fleck

Steffen Brück

Bernd Spengler

Das Seminar

Anmeldung

Hier können Sie sich für dieses Seminar anmelden.




Rechtliche Grundlage

Dieses Seminar vermittelt erforderliches Wissen für die Erfüllung der Aufgaben als Personalvertretung nach:


  • §37 Abs. 6 BetrVG
  • §46 VI BPersVG (Länder analog)